Holtermann | Holthausen | Krämer Anwaltsbüro
Rechtsanwälte - Fachanwälte für Strafrecht - in Hannover

Tel.: +49 (0) 511 536 778 20

Was wir tun und können
Wirtschaftsstrafrecht
Schutz der Unternehmen und ihrer Mitarbeiter
Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist das Wirtschaftsstrafrecht. Das Gebiet ist weit gefächert und betrifft z. B. Vorwürfe von Vermögens- und Insolvenzdelikten (Insolvenzverschleppung, Bankrott, Untreue, Betrug, Beitragsvorenthaltung etc.), der Korruption im öffentlichen oder privaten Sektor, Spezialnormen des Nebenstrafrechts oder etwa die Beratung bei straf- und bußgeldrechtlichen Risiken der Tätigkeit von Unternehmen und deren Geschäftsführung. Vorbeugendes Handeln - z. B. Hinweisgebersysteme, Compliance-Organisation oder strafrechtliche Begutachtung - kann den Ernstfall verhindern, Risiken aufdecken und Autonomie und Werte sichern. Eine verlässliche Einschätzung ist oft mehr wert als die Hoffnung, das Problem werde vorübergehen. Ob Einzelunternehmer oder Unternehmenslenker, im nationalen wie im internationalen Kontext werden strafrechtliche Vorschriften immer komplexer und geht es nicht selten für die Betroffenen um existentielle und sehr sensible Fragen. Hier verfügen wir über langjährige Erfahrung und Expertise im Umgang mit Schwerpunktstaatsanwaltschaften und Wirtschaftsstrafkammern und entwickeln mit ihnen Strategien und Vorgehensweisen. Dabei sind und waren wir nicht nur in prominenten, sondern auch in Verfahren tätig, die jenseits öffentlicher Erörterung bestens beendet werden konnten. Im Prozess gilt es dabei, der scheinbaren Über- und Definitionsmacht der Strafverfolgungsbehörden etwas entgegenzusetzen und die Rechte des Mandanten zur Geltung zu bringen. Auch in langdauernden Verfahren läßt sich so - per Einzel- oder Teamverteidigung - eine optimale Verteidigungsstrategie durchsetzen.
Medizinstrafrecht
Verfahren im Gesundheitswesen
Vorwürfe der fehlerhaften Behandlung, von Falschabrechnungen, Verstößen gegen Bestimmungen für Arzneimittel, BTM, Dopingmittel etc. und die mit einer Verurteilung unter Umständen verbundenen berufsrechtlichen oder sonstigen Nebenfolgen sind für Angehörige der Heilberufe beruflich, wirtschaftlich und privat oft existenzbedrohend, ihre hohe Verantwortung bedeutet auch hohe Risiken. Neben tatsächlicher und rechtlicher Aufarbeitung des Falls und Erfahrung des Verteidigers ist hier oft sachverständige Expertise durch Spezialisten medizinischer oder anderer Fachgebiete entscheidend, die - ebenso wie zivil- oder etwa verwaltungsrechtliche Nebenfolgen - angemessen in eine Gesamtstrategie einzufügen sind. Koordination und Zusammenarbeit mehrerer Betroffener und ihrer Verteidiger gehört nicht selten dazu. Wir bieten persönliche und kompetente Beratung und Vertretung auch in schwierigen straf- und berufsrechtlichen Verfahren von Ärzten, Apothekern, Pflegeheimen und -kräften, Gesundheits- oder etwa Sanitätsunternehmen und haben bereits in zahlreichen Verfahren der letzten Jahre optimale Lösungen für unsere Mandanten erzielt.
Straftaten im Amt
Verteidigung von Beamten und Angehörigen des öffentlichen Dienstes
Mit zunehmendem Eifer des Gesetzgebers bei der Bekämpfung echter oder vermeintlicher Korruption, der aufgrund von spektakulären Einzelfällen im öffentlichen und privaten Sektor immer mehr "Regelungslücken" ausmachen will und hierfür immer speziellere, weitergreifendere und unklarere Normen produziert, geht seit Jahren die Zunahme und Komplexität entsprechender Ermittlungsverfahren einher. Schulphotographen, Schuldirektoren, Kita-Leiter, Beamte, Abrechner, Angehörige des öffentlichen Dienstes, Ärzte oder Unternehmen im Gesundheitswesen, Mitarbeiter in Windkraftunternehmen sind ebenso wie Operative im Vertrieb im In- und Ausland, "Normalbürger" im Umgang mit der Verwaltung oder Mitarbeiter in privaten Unternehmen immer wieder Vorwürfen unzulässiger Bevorteilung ausgesetzt und versehen sich oft keines Unrechts. Hier stehen oft schwierige Spezialmaterien des öffentlichen Rechts und mögliche Nebenfolgen wie Vergabesperren oder presseöffentliche Bloßstellungen im Fokus, für die Betroffenen drohen gravierende und irreversible wirtschaftliche und persönliche Folgen und teils langjährige Verfahren. Wir setzen uns engagiert für Ihre Interessen ein und stehen Ihnen mit professionellem Rat zur Seite. Wir beraten vorbeugend, auch Unternehmen als Nebenbeteiligte oder Organisatoren von Compliance. Als kompetente Ansprechpartner verteidigen wir Sie bundesweit z. B. in Ermittlungs- und Gerichtsverfahren, beraten bei Hinweisgeberverfahren oder Anzeigeerstattung gegen Mitarbeiter, die das Unternehmen schädigen.
Freiberufler
Verteidigung freiberuflicher Berater
Rechtsanwälte, Steuerberater, Architekten, Wirtschaftsprüfer und bestimmte andere Berufe tragen besondere Pflichten und Risiken, auch in berufsrechtlichen Verfahren, in denen auch nach Abschluss etwaiger Ermittlungsverfahren berufsrechtliche Sanktionen drohen können. Besonders im anwaltlichen Berufsrecht verfügen wir über Spezialkenntnisse des Vorgehens der Berufsaufsicht oder des Anwaltsgerichts bei berufsrechtlichen Vorwürfen, auch in disziplinaren Verfahren von Beamten, Ärzten, Soldaten oder Steuerberatern haben wir beraten und verteidigt. Auch hier ist die Einbindung von weiteren Spezialisten der jeweiligen Rechtsgebiete oft entscheidend für die Erreichung der besten Lösung.
Arbeitsstrafrecht
Strafrecht des Arbeitsmarktes
Auf dem Gebiet des Arbeitsstrafrechts sind in zahlreichen Gesetzen, Nebengesetzen und Verordnungen auch strafrechtliche Regeln für die verschiedensten Aspekte der Arbeitswelt aufgestellt, die ein Geschäftsführer oder Leitungspersonen oft nicht mehr im Blick haben können. Vorwürfe von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten (Schwarzarbeit, Arbeitszeitgesetz, Scheinselbständigkeit, Arbeitnehmerentsendegesetz etc.), die Haftung für Verschulden oder die fehlerhafte Organisation, Auswahl oder Überwachung Dritter treffen oft Führungskräfte, Mitarbeiter oder die Unternehmen als juristische Personen selbst. Der Schutz vor Strafen und Geldbußen - daneben auch vor Bloßstellung in neu geschaffenen öffentlichen Registern - ist so eine immer bedeutendere Aufgabe effektiver Unternehmensführung und Compliance, bei der wir Sie mit Erfahrung und Expertise unterstützen und im Fall der Fälle bestmöglich in Schutz nehmen.
Umweltstrafrecht
Verteidigung in Umweltsachen
Das Umweltrecht ist im Vergleich etwa noch zu den achtziger Jahren geprägt durch viele Änderungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung. Die Pönalisierung und Inhaftungnahme für Fahrlässigkeits- oder Gefährdungsverschulden, teils auch weit im Vorfeld strafwürdigen Verhaltens schreitet auch im Strafrecht stetig voran. Umweltgefährdende Abfallbeseitigung, Gefahrstoffe, Chemikalien und die Verschränkung mit öffentlich-rechtlichen Genehmigungen und Rechtsnormen sind eine immer komplexere Rechtsmaterie. Gravierende Maßnahmen der Ermittlungsbehörden können schwere Folgen für Mitarbeiter und Unternehmen haben. Hier erarbeiten wir effektive, auch wirtschaftlich tragbare Strategien und Lösungen, auch für eine Zeit nach dem Ermittlungsverfahren.
Revisionsrecht
Verteidigung in der Rechtsmittelinstanz
Das Recht der Rechtsmittel und Revision ist im Strafrecht ein schwieriges und verantwortungsvolles Gebiet, bei dem Spezialkenntnisse unerlässlich sind. Fehler in den Vorinstanzen sind leider oft nicht mehr gutzumachen, Formstrenge und Zulässigkeitshürden treten oft in Widerspruch zu den Erwartungen und Hoffnungen der Mandanten. Zumeist sind die Chancen ungleich verteilt, sind persönliche, wirtschaftliche und rechtliche Risiken zu beurteilen. Erfolg mit Rechtsmitteln lässt sich daher nicht versprechen, er lässt sich nur erarbeiten. Um die Risiken zu kennen und die Chancen zu nutzen bedarf es Erfahrung, Spezialkenntnisse und größtmögliche Präzision gerade bei prozessualen Fragen. Die Auswertung der aktuellen, stets im Wandel befindlichen höchstrichterlichen Rechtsprechung für den zu bearbeitenden Fall ist Voraussetzung. Wir verfügen über langjährige Erfahrung und die nötige wissenschaftliche Genauigkeit auf diesem Gebiet und verteidigen Sie in allen Rechtsmittelverfahren bestmöglich. Vertrauen Sie erfahrenen Spezialisten, die mit aktuellem Recht und bundesweit mit Strafverfahren vertraut sind.
Zwangsmaßnahmen
Abwehr von Ermittlungshandeln
Das Unternehmen wird durchsucht, gegen Geschäftsführung oder Mitarbeiter wird ermittelt, die EDV wird sichergestellt, es drohen Stillstand und Schaden. Verhaftung, Durchsuchung, Beschlagnahme, Einziehung, Arrest und Pfändung, Observationen und Telephonüberwachung etc. sind für das spätere Verfahren weichenstellend, liefern teils nicht mehr zu korrigierende Vorprägungen und sind oft publikumswirksam und bloßstellend. Schon im Ermittlungsverfahren geht der Staat "mit Macht" vor, insbesondere mit vorläufigen Eingriffsmaßnahmen in Grundrechte, die oft schon für sich und sofort die Betroffenen irreversibel beeinträchtigen und auch schädigen, obschon noch keine Verurteilung erfolgt ist und vielleicht später auch nicht erfolgt. Hier ist entschlossenes, ziel- und rechtssicheres Handeln - ggf. auch vor Ort - mit Expertise ebenso entscheidend wie Erfahrungen mit den Handelnden in und außerhalb der Justiz, um die Situation zu managen und später gute Ergebnisse erzielen zu können. Wenn Sie persönlich oder Ihr Unternehmen strafrechtliche Unterstützung benötigen, sind wir für Sie da, unterstützen Sie bestmöglich und versuchen die Folgen zu minimieren. Grundrechteeingriffe bekämpfen wir entschlossen notfalls auch in Rechtsmittelverfahren und lassen auch grundsätzliche Fragen höchstrichterlich klären. Etwaige Ansprüche nach Strafrechtsentschädigungsgesetz (StREG) machen wir für Sie geltend.
Steuer- und Zollstrafrecht
Straf- und OWi-Verfahren im Steuerrecht
Im Steuer- und Zollrecht entfaltet der Staat aus besonderem Eigeninteresse nachvollziehbar besonderen Aufwand, auch strafrechtlich wird dieses Interesse teils robust durchgesetzt. Neue, länderübergreifende Verfolger wie die Europäische Staatsanwaltsanwaltschaft oder Verfahren aus anderen Ländern sind zu berücksichtigen. Kenntnisse des Abgaben- und Zollrechts sind dabei ebenso unverzichtbar wie Erfahrungen im Prozessrecht und ein Netzwerk aus steuer- und zollrechtlichen Experten. Steuerrechtliche Folgen und persönliche Haftung können oft gravierender als die strafrechtliche Seite sein, parallele Besteuerungsverfahren verlangen eine Koordination mit dem strafrechtlichen und strafprozessualen Vorgehen. Hier ist Prävention und Gestaltung sowie die Kooperation mit steuerrechtlichen Beratern unverzichtbar, zumeist vor allem auch ein diskretes Vorgehen, und sind Einstellungsmöglichkeiten trotz problematischen steuerrechtlichen Verhaltens zu sondieren. Wir unterstützen Sie mit unserer langjährigen Erfahrung im prozessualen und materiellen Strafrecht sowie mit unserem Netzwerk an ausgewiesenen Experten.
Vollstreckung/Vollzug
Beratung und Gestaltung bei Strafe
Gerade wenn Strafe unvermeidlich ist, Familie und Freunde sich abgewendet haben und die Zukunft düster aussieht, sind Beratung und verbleibende Spielräume von entscheidender Bedeutung, die Folgen einer Verurteilung und Vollstreckung möglichst schonend zu gestalten. Schon im Ermittlungs- und Hauptverfahren können wichtige Weichen gestellt werden, um eine Zukunftsperspektive zu erarbeiten bzw. zu erhalten. Die Abwehr von oft ermessensfehlerhaften oder gar willkürlichen Entscheidungen der Vollstreckungs- und Vollzugsbehörden steht dabei im Mittelpunkt. Aufschub, Gnade oder schlicht Geldforderungen sind zu bearbeiten. Hier haben wir für zahlreiche Mandanten bereits ein erträglicheres Umfeld geschaffen und Lösungen gefunden, die frühere Entlassung oder bessere Umstände ermöglichten, und die Rechte der Mandanten durchgesetzt.
Kooperation und Netzwerk
Einbeziehung der Hilfswissenschaften
Besonders im Strafrecht sind Kooperation und Netzwerk manchmal entscheidend, um den Ermittlungs- und Justizbehörden mit ihrer gesetzlich vorgesehenen Übermacht fundierte Argumentation und Expertise entgegensetzen zu können. Nicht zu unterschätzen ist neben eigenen Ermittlungen - z. B. schlicht der Besichtigung des Tatorts, der Befragung von Zeugen durch den Verteidiger oder etwa der Einschaltung eines Privatdetektivs - auch die heutige "Pressearbeit" der Ermittlungsbehörden, der im Lichte der Unschuldsvermutung manchmal erwidert werden sollte. Wir arbeiten daher mit vielen Spezialisten anderer Professionen und Rechtsgebiete zusammen, um möglichste "Waffengleichheit" herzustellen (Verkehrssachverständige, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Insolvenzverwalter, Mediziner, Medienberater, Presserechtler, Zivilrechtler, Beamt- und Verwaltungsrechtler, Hochschullehrern etc.). Verlassen Sie sich auf ein Team, das Ihrem Standpunkt bestmöglich Geltung verschafft.
Jugendstrafrecht
Hilfe für Jugendliche und Heranwachsende
Im Jugendstrafrecht steht der Gedanke der "Erziehung" im Zentrum und sind andere Sanktionen und Prozedere als im Erwachsenenstrafrecht zu beachten. Der Mandant ist "unfertig", verängstigt, aus der Bahn geworfen, oft subjektiv enttäuscht von seiner Umgebung und den Reaktionen der Erwachsenen und hat völlig falsche Vorstellungen von Vergangenheit und Zukunft. Das "Warum" und die Frage, ob derlei wieder passiert, sind oft nicht leicht zu beantworten, wenn Weichen falsch gestellt werden. Spezialisierte Staatsanwälte und Gerichte verlangen nach einem im Jugendrecht ebenfalls erfahrenen Widerpart, oft sind kreative Lösungen zu finden und gegen Vorstellungen von vermeintlicher "Erziehung" durchzusetzen, die illusorisch oder im Einzelfall gar schädlich sind. Dem Jugendlichen oder Heranwachsenden sind wir Vertrauter und Berater, prüfen die bestmögliche Verteidigung in seinem Interesse und wahren auf Wunsch die Schweigepflicht auch gegenüber auftraggebenden Eltern. So lässt sich in vielen Fällen ein Ergebnis erreichen, mit dem der Weg in die Zukunft nicht verbaut ist und mildere Sanktionen möglich werden.
BtMG/KCanG
Verteidigung in Drogenverfahren
In Verfahren mit verbotenen Rauschsubstanzen sind vielfältige Fragen des materiellen Strafrechts und des Prozessrechts zu beachten und drohen oft drakonische Strafen und Folgen. Das neue KCanG erfährt in Details ständig neue Ausprägungen durch Auslegung der Gerichte und die Praxis der Strafverfolger, was Spielräume eröffnet. Mit unserer Expertise führen wir Sie durch ein Ermittlungsverfahren und zum bestmöglichen Ergebnis. Die Kenntnis von höchstrichterlicher Rechtsprechung und Praxis der örtlichen Behörden eröffnet Chancen, die das Gesetz bietet. Auch die Möglichkeiten der Therapie statt Strafe bilden eine Grundlage für bestmögliche Beratung und Vertretung. Prozessuale Strategien sind zumeist von entscheidender Bedeutung für "Ob" und "Wie" einer Bestrafung.
Verkehrsdelikte
Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
Im Straßenverkehr kann buchstäblich jeder Bürger täglich mit dem Strafgesetz in Konflikt geraten und lebensverändernd mit schweren und schwersten Folgen konfrontiert werden. Auch Bußgeldkataloge reichen in Deutschland weit und sind oft Anlass, dass ein Bürger erstmals überhaupt mit Gesetz, Behörden und Gerichten in Konflikt gerät. Wenn dann die Fahrerlaubnis auf dem Spiel steht oder zu viele Punkte auf dem Konto erscheinen, ist eine gute Beratung und Vertretung wichtig. Gerade im sich wandelnden Verkehrsrecht sind zumeist sachverständige Hilfe und die Kenntnis höchstrichterlicher Rechtsprechung unerlässlich. In zahlreichen Bußgeld- und Strafverfahren haben wir bereits Freisprüche oder zufriedenstellende Ergebnisse erzielt, Fahrverbote verhindert oder verringert und Führerscheine "gerettet". Unter Einbeziehung von Verkehrssachverständigen können auch "Blitzer-" oder Spezialfälle (Dunkelheits-, Auffahr- oder Unfallflucht-Unfälle) gut gelöst werden. Eigene Ermittlungen zu Örtlichkeiten und Zeugen ergeben manchmal erstaunliche Ergebnisse, die in Verfahren zugunsten des Mandanten verwertet werden können.