top of page

Korruption in der Korruptions- Staatsanwaltschaft

  • Autorenbild: Holthausen
    Holthausen
  • 13. Mai 2025
  • 1 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 25. Aug. 2025




Ein Oberstaatsanwalt einer Frankfurter Zentralstelle für Korruptionsstrafsachen (Zentralstelle zur Bekämpfung von Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen bei der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt a. M.) ist nun selbst Opfer seiner finanziellen Begehrlichkeiten geworden.


Vor dem Landgericht war er u. a. wegen Bestechlichkeit, Untreue und Steuerhinterziehung zu 6 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Die Strafkammer sah es als erwiesen an, daß der Angeklagte mit einem befreundeten Unternehmer gemeinsam ein System etabliert habe, mit dem über Gutachtenaufträge über Jahre illegale Einnahmen generiert wurden.


Der BGH hat das Urteil nun grundsätzlich bestätigt (Beschl. v. 01. und 08.04.2025, 1 StR 475/23).


Das Verfahren hatte großes Aufsehen erregt, da offenbar auch die "Compliance" der Staatsanwaltschaft selbst Lücken aufwies; wie solche Machenschaften direkt unter den Argusaugen von Berufsermittlern möglich waren, blieb offensichtlich ungeklärt. Verfahren gegen "Kollegen", die offenbar nicht gut genug hinsahen, sind nicht bekannt geworden.



 
 
 

Kommentare


bottom of page