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"Wenn Strafverteidigung stört"

  • Autorenbild: Holthausen
    Holthausen
  • 23. März
  • 1 Min. Lesezeit

Droht Ordnungsgeld als neues richterliches Disziplinierungsinstrument?


Wieder nehmen Bestrebungen zur „Effektivierung“ des Strafprozesses Fahrt auf, obschon bereits die letzten Änderungen – besser: Einschränkungen - 2017 ihre Effektivität nicht belegen konnten.


Auch dieses Jahr mußte sich der Strafverteidigertag mit solchen Bestrebungen auseinandersetzen:


Nach durchgesickerten Vorschlägen will eine vom BMJV eingesetzte Kommission offenbar erneut „Effektivitätsreserven“ z. B. in Einschränkungen von Beschuldigtenrechten oder Sanktionen gegen vermeintlich zu unbotmäßige Verteidiger bei ihrer Berufsausübung ausgemacht haben. Diesmal muß die inhaltsleere Kampfbezeichnung "dysfunktionale Verteidigung" als Begründung herhalten.


Bemerkenswert ist: Empirische Belege für Notwendigkeit oder Nutzen derartiger „Reformen“ fehlen weiterhin; echte Lösungen wie Entkriminalisierung, bessere Ausstattung o. ä.: Fehlanzeige. Was "dysfunktional" sein soll und was nicht, ist weder belegt noch eingrenzbar.


Echte „Unabhängigkeit“ der Rechtsanwälte (§ 1 BRAO) scheint trotz ihrer immensen Bedeutung für den Rechtsstaat, seine Resilienz und einen wirklich effektiven Strafprozeß weiterhin ein Dorn im Auge mancher Betrachter der StPO zu sein.


Ein lesenswerter LTO-Beitrag faßt die aktuelle Debatte gut zusammen:







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